Einen Menschen therapeutisch begleiten zu dürfen ist für mich ein Privileg. Hierbei die speziellen Bedürfnisse der Kleinen und der Älteren zu berücksichtigen, macht für mich eine erfolgreiche Therapie aus.
Mein Therapieangebot richtet sich an
Privatpatienten und Selbstzahler sowie gesetzlich versicherte Patienten.
Die Kommunikation und der Kontakt zu anderen Menschen hat mich schon immer fasziniert, so dass ich sagen kann dass ich meinen Traumjob gefunden habe.
Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung und dem breiten Patientenspektrum, welches ich behandelt habe, ist es mir eine große Freude nun mich und meine eigene Praxis vorstellen zu dürfen.
Ich heiße Felicitas Sauerborn und lebe mit meinem Mann und meinen drei Kindern in Tiengen.
„Einen Menschen therapeutisch zu begleiten zu dürfen ist für mich ein Privileg. Es motiviert mich helfen zu können und die Gesundheit zu fördern.“
Ob für sich, ihr Kind oder Angehörige – ich bin mit einem breiten Spektrum an aktuellen und hochwertigen Therapiematerialien ausgestattet und finde für Klein und Groß die optimale Behandlungsplanung. Ich stehe ihnen qualifiziert und kompetent zur Seite und bin durch meine stete Fort- und Weiterbildung in allen sprachtherapeutischen Bereichen und darüber hinaus fachlich immer up to date.
Dysphagie bedeutet Schluckstörung. Man versteht darunter die Schwierigkeit, Speichel, Nahrung oder Getränke rasch und sicher von der Mundhöhle zum Magen zu befördern. Mit sicher ist gemeint, dass geschlucktes Material nicht in die Atemwege gelangt.
Von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten (LRS) oder Legasthenie sprechen wir, wenn ein Kind das Lesen oder Schreiben in der dafür vorgesehenen Zeit nicht oder nur sehr unzureichend erlernt hat.
Eine myofunktionelle Störung (MFS) im Gesichtsbereich ist durch ein Muskelungleichgewicht vor allem der Zungen- und Lippenmuskulatur, aber auch weiterer Gesichtsmuskulatur gekennzeichnet. Typische Zeichen sind ein offener Mund, eine interdentale Zungenruhelage, ein offener und ein nach vorne gerichtetes Schluckmuster („Zungenpressen“). Oft kommt es auch zu eine Aussprachestörung, besonders der Zischlaute.
Aphasie ist eine erworbene Sprachstörung, die nach einer Hirnschädigung auftreten kann, z.B. nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma oder bei einem Hirntumor. Davon betroffen sind das Sprechen und das Sprachverständnis, aber auch Lesen, Schreiben, Gestik und Mimik. Verschiedene Therapien und der richtige Umgang mit Betroffenen können die Störungen reduzieren. Das Verständnis für die Aphasie erleichtert Angehörigen, den Patienten geduldig zu unterstützen.
Eine Dysarthrie (oder auch: Dysarthrophonie) ist eine erworbene (also keine angeborene), neurologisch bedingte Sprechstörung. Sie wird durch eine Schädigung des zentralen Nervensystems (im Gehirn oder Rückenmark) oder der Hirnnerven außerhalb des Gehirns verursacht und äußert sich in einer beeinträchtigten Kontrolle und Ausführung der Sprechbewegungen. Das Ergebnis ist häufig eine schlechtere Verständlichkeit. Dabei kann die Sprechmuskulatur schlaff (hypoton), steif (spastisch), unkoordiniert (ataktisch) oder durch ungewollte Bewegungen gestört (dyskinetisch) sein. Häufig kommen aber auch Mischformen vor.
Eine Dysphonie (Stimmstörung) ist eine Beeinträchtigung des stimmlichen Teils der Artikulation (auch Phonation genannt) bei Erkrankungen oder Funktionsstörungen des Kehlkopfes und des Ansatzrohres.
Die Stimme klingt je nach Befund und Ausprägung heiser, rau, belegt oder behaucht. Die Stimme ist oftmals nicht mehr „flexibel“. Die Klangfarbe, die Tonhöhe und die Lautstärke können vom Betroffenen dann oft nur im verminderten Umfang variiert werden. Der Sprechende fühlt sich dann unwohl, verspürt ein Gefühl von Trockenheit oder ein Fremdkörper-/Kloßgefühl im Hals und räuspert sich oft zwanghaft. Dieser erhöhte Stimmdruck verstärkt die Stimmbeeinträchtigung. Die Maximalform ist eine Stimmlosigkeit (Aphonie).
Ich behandle sie umfassend im Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimmtherapie und Schluckstörungen.
Durch die stete Fort- und Weiterbildung in allen logopädischen Bereichen kann ich Ihnen den neuesten Wissensstand vermitteln und anbieten und Sie somit optimal beraten und behandeln. Meine Therapie ist qualitativ hochwertig und individuell ausgearbeitet.
Durch den stetigen interdisziplinären Austausch mit Ärzten, Pflegepersonal und anderen Therapeuten, welche ein gemeinsames Ziel verfolgen ist eine fundierte Behandlung und ein Therapieerfolg gewährleistet. Hand in Hand mit allen Beteiligten möchte ich dieses Ziel mit Ihnen erreichen.
Ich stelle Ihnen einen individuellen und persönlichen Therapieplan zusammen. Meine Praxis zeichnet sich dadurch aus, dass nur ich als Therapeutin und Ansprechpartnerin arbeite. Dies ermöglicht mir einen engen Kontakt zu all meinen Patienten und ich kann Sie bestmöglich beraten.
Über zehn Jahre berufspraktische Erfahrung als Logopädin in einer Praxis sowie als Lehrkraft an einer öffentlichen Einrichtung für Kinder mit Behinderung eröffnen mir einen tiefen Einblick in meine Arbeitsmaterie. Vielfältige Störungsbilder und die routinierte Behandlung dieser kommen nun auch meinen zukünftigen Patienten zugute.
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und Therapeut ist die Basis für den Therapieerfolg. Die Beziehung zu meinen Patienten ist getragen von Vertrauen und Wertschätzung. Ich nehme Sie und Ihren Therapiebedarf ernst und stelle Sie ins Zentrum meiner logopädischen Arbeit.
Nach einer eingehenden Untersuchung durch den Facharzt oder Allgemeinarzt kann aufgrund bestimmter bestehender Symptome eine logopädische Verordnung ausgestellt werden. Wenn dies erfolgt ist kann die logopädische Behandlung bei Bedarf auch als Hausbesuch beginnen.
Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu behandelndes Heilmittel. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch Fachärzte (HNO Ärzte, Phoniater, Neurologen, Kinderärzte, Internisten uvm.) oder Allgemeinmediziner.
Für die Abrechnung mit Privatpatientinnen und Privatpatienten bestehen – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen – keine Vergütungsvereinbarungen. Somit kommt über den Behandlungsvertrag zwischen Therapeut und Patient die darin vereinbarte Vergütung zum Tragen.
Es ist mehrfach gerichtlich entschieden worden, dass die übliche Vergütung regelmäßig solche des 1,8- bis 2,3-fachen des Kassensatzes umfasst und im Ermessen des jeweiligen Praxisinhabers steht. Allerdings ist die Üblichkeit letztlich davon abhängig, was Logopädinnen und Logopäden im Umkreis tatsächlich regelmäßig bei Privatpatientinnen und Privatpatienten in Rechnung stellen. Dies ist für die weiteren niedergelassenen Logopäden allerdings nur schwer aktualisiert ermittelbar.
Würde also etwa beispielsweise regelmäßig nur der 1,8-fache Kassensatz abgerechnet, würde dieser die übliche Vergütung darstellen. Im eigenen und auch im Interesse der Kolleginnen und Kollegen sollte darauf geachtet werden, dass der 1,8- bis 2,3-fache Kassensatz grundsätzlich nicht unterschritten wird.
Auch bei privat versicherten Patienten sind die Versicherungsbedingungen kein Maßstab für die ärztliche Rechnung. Den somit entstehenden Differenzbetrag übernimmt der Patient.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung und/oder Beihilfestelle, um zu erfahren, was in Ihrem Fall vertraglich nicht abgedeckt ist – denn daraus können Restkosten für Sie entstehen.
Ergeben sich für Sie als Patient Probleme bei der Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung und/oder die Beihilfestelle, so haben diese Probleme keinen Einfluss auf den Zahlungsanspruch Ihnen gegenüber, da der behandelnde Logopäde in das jeweilige Vertragsverhältnis der Patienten zur privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle nicht involviert ist.
Bitte beachten Sie daher, dass ihr Beihilfeberechtigter Höchstsatz nicht automatisch auch der Höchstsatz meiner Vergütung im Einzelnen darstellt!
Hinsichtlich der Besonderheiten bei Privatpatienten im Basistarif verweise ich bei weiteren Unklarheiten auf Ihre Krankenkasse.
Deshalb vereinbaren wir einen Behandlungsvertrag, in dem alle Leistungen genau festgehalten werden. So werden bereits erste Unklarheiten beseitigt und er dient zudem für Sie als Orientierungshilfe, damit einer zufriedenen Therapie in meiner Praxis nichts im Wege steht!
Es gibt eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften, die meine Behandlungssätze in voller Höhe ihren Kunden erstatten. Tatsächlich sind die Fälle, in denen die Versicherungsgesellschaften meine Behandlungssätze als „überhöht“ bezeichnen, bislang in der Minderheit. Dies kann sich unter Umständen mit Zunahme der Kostenexplosion im Gesundheitswesen noch verschärfen. Umso wichtiger ist es hier gegen zu steuern. Wehren Sie sich als Kunde und Patient, wenn Ihnen Ihre Gesellschaft eine Erstattung im vollen Umfang verweigert und in Ihrem Versicherungsvertrag eine 100%ige Übernahme der Heilmittelkosten vereinbart ist. Es ist letztendlich Ihr gutes Recht auf eine Erfüllung dieser Vertragsbedingungen zu bestehen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind therapiere ich Sie gerne auch. Ich verfüge über eine Kassenzulassung und gerne können Sie sich in meine Warteliste eintragen. Aktuell ist die Warteliste leider sehr lang und Sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen.
Der Erfolg einer logopädischen Behandlung hängt wesentlich von Ihrer aktiven Teilnahme ab. Daher ist es in Ihrem Interesse wichtig, die vereinbarten Termine zuverlässig wahrzunehmen.
Die Terminabsprache dient zwar auch der Sicherung eines zeitgemäßen Behandlungsablaufs. Die logopädische Praxis ist jedoch eine reine Bestellpraxis, da die Behandlungssituation die persönliche Gegenwart des behandelnden Logopäden zwingend voraussetzt.
Die vereinbarten Zeiten sind ausschließlich für Sie reserviert. Ich bitte Sie daher für den Fall, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, mich hierüber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Kenntnis zu setzen.
Ansonsten ist es nicht möglich, den Termin kurzfristig anderweitig zu vergeben.
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 65 € privat in Rechnung stellen muss, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher absagen.
In der Regel betreue ich in meiner Praxis nur eine begrenzte Anzahl an Patienten. Bei besonders dringender Therapie versuche ich stets einen zeitnahen Termin binnen zwei Wochen für Sie zu finden. Sollte das nicht möglich sein, sage ich Ihnen das von Anfang an. Sie können sich dann entweder an eine andere Logopädische Praxis wenden oder sich auf meine Warteliste setzen lassen.
Ich suche eine Logopädin / einen Logopäden (100% / Teilzeit oder weniger).
Wenn du Lust in meiner Praxis mitzuwirken, freue ich mich auf deine Bewerbung. Besonders in meiner neuen moderenen Zweigstelle, in der Zeppelinstraße, kannst du dich in den neuen Praxisräumlichkeiten voll entfalten.
Was dich erwartet:
Du musst eine entsprechende logopädische Qualifikation vorweisen und außerdem motiviert und zuverlässig sein. Ein Führerschein Klasse B sollte vorhanden sein, um auch Hausbesuche übernehmen zu können.
Unser Team wächst und wir freuen uns, wenn du unser Teams bereicherst mit deinen Fähigkeiten weiterbringst.
Berufsanfängern biete ich eine umfangreiche Unterstützung bei der Einarbeitung.
Umfang der Stelle: Vollzeit, nach Vereinbarung ist Minijob oder Teilzeit möglich.
Schreib mir gerne eine E-Mail mit Deiner Bewerbung (Lebenslauf reicht) an
Ich freue mich auf einen Kaffee mit dir.
Viele Grüße – Felicitas
Logopädische Privatpraxis Felicitas Sauerborn
Alpenblickstr. 14
79761 Waldshut-Tiengen
0151 7000 3525
Sprechzeiten nach Vereinbarung
in der Regel Mo. – Fr. – 09:00 bis 18:00 Uhr
Logopädische Privatpraxis Felicitas Sauerborn
Alpenblickstr. 14
79761 Waldshut-Tiengen
0151 7000 3525
Sprechzeiten nach Vereinbarung
in der Regel Mo. – Fr. – 09:00 bis 18:00 Uhr
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